Im Mietrecht treten sowohl für Mieter als auch für Vermieter vielfältige Herausforderungen auf. Wir bieten beiden Parteien im Wohnraum- und Gewerbemietrecht eine umfassende Beratung und gerichtliche Vertretung in allen rechtlichen Sachverhalten: Von der Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen über die Klärung von Mietmängeln bis hin zu Fragen der Kündigung – wir sind Ihr erfahrener Partner.

1. Unsere Schwerpunkte im Mietrecht

Wir beraten und vertreten Sie kompetent bei:

und in allen anderen mietrechtlichen Sachverhalten.

Durch unsere langjährige Erfahrung und regelmäßigen Fortbildungen im Mietrecht erreichen wir für Sie das bestmögliche Ergebnis.

2. Gestaltung und Prüfung von Miet- und Pachtverträgen

Ein klar formulierter Mietvertrag minimiert das Risiko späterer Missverständnisse und Rechtsstreitigkeiten und ist die Grundlage für ein konfliktfreies Mietverhältnis. Allerdings sollten sich weder Mieter noch Vermieter unter keinen Umständen auf Vorlagen aus dem Internet verlassen, denn viele ohne juristische Fachkenntnis erstellte Mietverträge enthalten unwirksame Klauseln oder regeln die Rechte und Pflichten beider Parteien nicht in vollem Umfang.

Ein rechtlich fundierter Mietvertrag deckt alle relevanten Aspekte ab, von der Mietdauer über Kündigungsfristen bis zu Regelungen bzgl. Instandhaltung oder Nebenkostenabrechnungen.

Neben der Prüfung bestehender Miet- und Pachtverträge liegt ein Schwerpunkt unserer Arbeit in der Erstellung maßgeschneiderter Verträge. Mit unserer Unterstützung stellen Sie sicher, dass Ihr Mietvertrag den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht und auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist

3. Kündigung und Räumung

Wir beraten und vertreten beide Parteien kompetent und engagiert in Kündigungs- und Räumungsverfahren:

  • Für Mieter bieten wir einen Rechtsschutz gegen ungerechtfertigte Kündigungen und Räumungsklagen.

Bei Erhalt einer Kündigung oder Räumungsklage garantieren wir schnelles Handeln und kurzfristige Termine. Diese Vorgänge sind oftmals rechtswidrig: Im Erstgespräch erörtern wir Ihre rechtlichen Optionen und entwickeln den besten Weg zur Wahrung Ihrer Rechte.

  • Vermieter unterstützen wir bei der Durchsetzung von Kündigungen und Räumungsklagen, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Eigenbedarf.

Durch unsere Beratung wird gewährleistet, dass Ihre Kündigung den strengen mietrechtlichen Anforderungen entspricht. Insbesondere bei mit Eigenbedarf begründeten Kündigungen ist das nämlich oftmals nicht der Fall. Nur wenn der Mieter trotz Kündigung den Auszug verweigert, muss auf Räumung geklagt und ggfs. die Zwangsräumung veranlasst werden.

4. Mieterhöhungen, Mietminderungen und Mängel

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei Fragen zu Mieterhöhungen, Mietminderungen und Mängeln.

Mietmängel berechtigen den Mieter unter bestimmten Umständen, eine Mietminderung vorzunehmen, um die durch den Mangel entstandene Beeinträchtigung der Wohnqualität auszugleichen.

Wichtig: Vor einer Mietminderung muss der Mangel dokumentiert und dem Vermieter gemeldet werden, um diesem die Möglichkeit zur Beseitigung zu geben.

Vermieter können unter bestimmten Bestimmungen eine Mieterhöhung vornehmen. Diese Erhöhungen müssen jedoch rechtlich begründet und formell korrekt angekündigt werden. Mieter haben das Recht, die Angemessenheit einer Mieterhöhung zu überprüfen und gegebenenfalls dagegen Einspruch zu erheben.

Das Thema ist komplex und bedarf einer differenzierten Betrachtung für Mieter und Vermieter:

  • Mieter beraten wir bei der Durchsetzung von Mietminderungen bei Mängeln wie Schimmelbefall, Lärmbelästigungen oder einer defekten Heizung sowie Abwehr unberechtigter Mieterhöhungen.
  • Für Vermieter bieten wir rechtliche Unterstützung bei der Umsetzung einer Mieterhöhung (beispielsweise bei Modernisierungen, gestiegenen Betriebskosten oder um die Miete an den örtlichen Mietspiegel anzupassen) und der Abwehr unberechtigter Mietminderungen.
Durch unsere mietrechtliche Expertise erzielen wir eine für beide Seiten faire und rechtlich einwandfreie Lösung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die Interessen beider Parteien berücksichtigt.

5. Renovierung und Kaution

Die Regelungen zu Renovierung und Kaution sind komplex und dadurch häufiger Streitpunkt zwischen Mieter und Vermietern.

Grundsätzlich gilt, dass der Vermieter für die Instandhaltung des Mietobjektes verantwortlich ist. Im Mietvertrag können jedoch bestimmte Schönheitsreparaturen – z.B. Malerarbeiten, das Streichen der Wände und Decken, das Lackieren der Fenster und Türen sowie das Streichen der Heizkörper und Rohre – auf den Mieter übertragen werden. Unzulässig sind allerdings Klauseln, die einen starren Fristenplan für Renovierungen vorsehen oder den Mieter unangemessen benachteiligen.

Der Vermieter muss die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses und der Rückgabe der Mietsache zurückzahlen, sofern keine Ansprüche des Vermieters (z.B. für ausstehende Nebenkostenabrechnungen oder Schäden am Mietobjekt) bestehen. Die Rückzahlung der Kaution muss jedoch nicht sofort erfolgen, sondern der Vermieter hat ein Recht auf eine angemessene Prüfungsfrist, die in der Regel bis zu sechs Monate betragen kann.

Durch unsere Beratung können sowohl Mietern als auch Vermietern Konflikte vermeiden und eine rechtlich fundierte Lösung erzielen:

  • Wir beraten Mieter hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten bei Renovierungen und unterstützen sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Rückzahlung der Kaution.
  • Vermieter beraten wir zur Formulierung rechtssicherer Vereinbarungen zu Renovierungspflichten sowie hinsichtlich der korrekten Abwicklung der Kautionsrückzahlung.

6. Unsere Kompetenzen im Überblick

Wir haben langjährige Erfahrungen im Mietrecht. Aus unserer täglichen anwaltlichen Praxis sowie regelmäßigen Fortbildungen kennen wir die neueste Rechtsprechung und setzen diese zum Vorteil unserer Mandanten ein. So können wir mit Umsicht, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft viele Konflikte bereits außergerichtlich lösen.

Vertrauen auch Sie auf unsere Expertise, um Ihre mietrechtlichen Angelegenheiten erfolgreich zu bewältigen.